Nicht alle Stimmberechtigten nehmen selbst teil. Sie können ihre Stimmen einem Stimmrechtsvertreter oder einer anderen Person übertragen. Gäste nehmen ohne Stimmrecht teil.
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Stimmrechtsvertreter erfassen
Öffnen Sie in der Online-Abstimmung das Menü ⋮ und wählen Sie «Stimmrechtsvertreter». Tragen Sie Vorname, Nachname, Firma und E-Mail-Adresse ein. Wählen Sie den Vertretertyp und klicken Sie auf «Hinzufügen».

Es gibt zwei Vertretertypen: «Unabhängiger Stimmrechtsvertreter» und «Organvertreter». Welche Form für Ihre Organisation gilt, bestimmen Ihre Statuten. Alle Vertreter einer Organisation haben denselben Typ. GVpro.ch speichert sie für die Organisation, nicht für eine einzelne Versammlung.
Bei einer Vorabstimmung erteilen die Teilnehmer dem Stimmrechtsvertreter ihre Weisungen und eine Vollmacht. Den Text der Vollmacht prüfen Sie im Schritt «Unab Vollmacht». Bei einer Video-Versammlung senden Sie dem Vertreter aus demselben Dialog den Link zum Video-Raum.
Vollmachten zwischen Teilnehmern
Ein Teilnehmer kann seine Stimmen auch einer anderen Person aus dem Teilnehmerverzeichnis übertragen. Diese Vollmachten erteilen die Teilnehmer schriftlich, und Sie tragen sie ein. Das geht bei den Modi «Echtzeit (vor Ort)» und «Video-Versammlung Raum».
Öffnen Sie im Menü ⋮ den Punkt «Vollmachten» und klicken Sie auf «Vollmacht eintragen». Wählen Sie Vollmacht-Geber und Vollmacht-Nehmer und speichern Sie. Die unterschriebene Vollmacht hängen Sie als PDF an.

Der Vollmacht-Nehmer stimmt in der Versammlung auch für den Vollmacht-Geber. Jeder Teilnehmer kann nur eine Vollmacht erteilen.
Gäste einladen
Gäste sind Personen ohne Stimmrecht, zum Beispiel Revisionsstelle, Rechtsberatung oder Notariat. Sie nehmen im Video-Raum teil. Ein Konto brauchen sie nicht.
Öffnen Sie im Menü ⋮ den Punkt «Gäste einladen». Kopieren Sie den Gast-Link oder geben Sie E-Mail-Adressen ein und klicken Sie auf «Einladungen senden».

Der Gast-Link funktioniert, sobald die Einladung an die Teilnehmer versandt ist. Gäste geben beim Eintritt ihren Namen ein. Sie stimmen nicht ab und zählen nicht zum Quorum. Das Protokoll führt sie mit Eintritts- und Austrittszeit auf.