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Teilnehmer erfassen und Stimmen festlegen

Im Teilnehmerverzeichnis stehen alle Personen, die an der Versammlung stimmen dürfen. Für jede Person legen Sie fest, wie viele Stimmen sie hat.

Inhalt

Das Teilnehmerverzeichnis

Öffnen Sie im Menü «Teilnehmer». Die Liste zeigt Name, Teilnehmernummer und Stimmen. Unter der Liste steht die Summe aller Stimmen.

Teilnehmerverzeichnis mit den Spalten Name, Teilnehmernummer und Stimmen

Teilnehmer hinzufügen

Klicken Sie auf «Teilnehmer hinzufügen». Geben Sie Vorname und Nachname ein. Ist eine Organisation Mitglied, tragen Sie deren Namen im dritten Feld ein. Mit «Weitere hinzufügen» erfassen Sie gleich die nächste Person.

Formular «Teilnehmer hinzufügen» mit Vorname, Nachname und Name des Unternehmens

Jeder neue Teilnehmer erhält zunächst eine Stimme. Beim Erfassen verschickt GVpro.ch keine E-Mail an die Person.

E-Mail-Adresse ergänzen

Das Formular zum Hinzufügen enthält kein Feld für die E-Mail-Adresse. Klicken Sie deshalb in der Liste auf den Namen. Tragen Sie bei «Email des Teilnehmer» die Adresse ein.

Detailseite eines Teilnehmers mit dem Feld für die E-Mail-Adresse

Ohne E-Mail-Adresse erhält ein Teilnehmer keine Einladung. Prüfen Sie auf derselben Seite auch die «Versandart» und die «Sprache». Für die Einladung per E-Mail wählen Sie «Emailversand».

Stimmen festlegen

Klicken Sie in der Spalte «Stimmen» auf die Zahl. Geben Sie den neuen Wert ein und bestätigen Sie. Erlaubt sind ganze Zahlen ab 0.

Quorum, Mehrheiten und Ergebnisse rechnen mit diesen Werten. Hat jede Person eine Stimme, lassen Sie überall die 1 stehen.

Suchen und sortieren

Das Suchfeld findet Teilnehmer nach Name, E-Mail-Adresse, Ort oder Teilnehmernummer. Über «Sortierung» ordnen Sie die Liste zum Beispiel nach Nachname, Teilnehmernummer oder Anzahl Stimmrechte. Die Liste zeigt 20 Einträge pro Seite.

Teilnehmer löschen

Ein Teilnehmer mit Stimmen lässt sich nicht löschen. Setzen Sie seine Stimmen zuerst auf 0. Danach erscheint auf seiner Detailseite die Schaltfläche «Teilnehmer löschen». Das Löschen kann nicht rückgängig gemacht werden.

Nächster Schritt: Versammlung anlegen


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